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FinanzOnline: Registrierung & Meldung

Stand: Juli 2026 · vom Kasseneck-Entwickler geprüft

Bevor eine Registrierkasse regulär Belege ausstellen darf, müssen Kasse und Signaturerstellungseinheit bei FinanzOnline, dem Online-Portal des Bundesministeriums für Finanzen, gemeldet werden. Diese Meldung stellt sicher, dass Finanzverwaltung und Kasse dieselbe Signatureinheit kennen und Belege damit überprüfbar sind.

Registrierung von Kasse und Signatureinheit

Bei Inbetriebnahme einer neuen Kasse werden deren Kenndaten sowie die der zugeordneten Signaturerstellungseinheit über FinanzOnline erfasst. Ändert sich die Zuordnung — etwa weil eine Kasse außer Betrieb genommen oder eine neue Signatureinheit verwendet wird — ist auch das über FinanzOnline zu melden.

Startbeleg-Prüfung

Nach der Registrierung wird ein sogenannter Startbeleg erstellt und signiert. Dieser Beleg muss geprüft werden, um zu bestätigen, dass Kasse und Signatureinheit korrekt zusammenarbeiten und die Meldung bei FinanzOnline vollständig ist. Erst nach erfolgreicher Prüfung gilt die Kasse als ordnungsgemäß in Betrieb genommen.

Wie Kasseneck das löst

Kasseneck übernimmt die FinanzOnline-Meldung von Kasse und Signaturerstellungseinheit automatisch bei der Anlage über die API — inklusive Erstellung und Prüfung des Startbelegs. Sie müssen sich nicht selbst in FinanzOnline einloggen oder Formulare ausfüllen: Sobald eine Kasse über Kasseneck angelegt ist, ist sie bereits gemeldet und geprüft.

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