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Was ist die RKSV?

Stand: Juli 2026 · vom Kasseneck-Entwickler geprüft

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV, BGBl. II Nr. 488/2015) konkretisiert die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht aus § 131b der Bundesabgabenordnung (BAO). Sie verpflichtet österreichische Betriebe ab bestimmten Umsatzgrenzen dazu, Bareinnahmen elektronisch, einzeln und manipulationssicher aufzuzeichnen.

Wen betrifft die RKSV?

Die Registrierkassenpflicht gilt für jeden Betrieb, der pro Jahr mehr als 15.000 € Nettoumsatz erzielt und davon mehr als 7.500 € in bar einnimmt. Beide Grenzen müssen überschritten werden, damit die Pflicht greift — Betriebe mit rein unbaren Umsätzen (z. B. reine Rechnungslegung an Firmenkunden) fallen unabhängig vom Gesamtumsatz nicht darunter. Als „Barumsatz“ gelten dabei nicht nur Bargeld, sondern auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte, Gutscheine und ähnliche Zahlungsmittel. Details zu Beginn der Pflicht und möglichen Ausnahmen finden Sie im Artikel zur Registrierkassenpflicht.

Eng verwandt, aber eigenständig ist die Belegerteilungspflicht: Sie gilt unabhängig von Umsatzgrenzen für praktisch jeden Barumsatz und verlangt, dass Kundinnen und Kunden einen Beleg erhalten — ob mit oder ohne Registrierkassenpflicht.

Zweck: Manipulationssicherheit

Ziel der RKSV ist es, nachträgliche Manipulationen an Kassenaufzeichnungen technisch auszuschließen. Dazu schreibt sie vor, dass jeder Barbeleg über eine zertifizierte Signaturerstellungseinheit kryptografisch signiert und lückenlos mit dem vorangegangenen Beleg verkettet wird — dokumentiert im Datenerfassungsprotokoll (DEP). Wird nachträglich ein Beleg verändert oder gelöscht, bricht die Signaturkette erkennbar ab.

Wie Kasseneck das löst

Kasseneck stellt die technische Umsetzung der RKSV als Komplettlösung bereit: Registrierkasse inklusive Signaturerstellungseinheit, automatisch geführtem DEP und der Meldung bei FinanzOnline. Sie müssen sich nicht mit Signaturzertifikaten oder Kettenbildung befassen — jeder über die Kasseneck-API signierte Beleg erfüllt die RKSV-Vorgaben, ohne dass Sie zusätzliche Hardware anschaffen müssen.

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