Ausfall der Signatureinheit
Fällt die Signaturerstellungseinheit aus — etwa durch einen technischen Defekt oder eine unterbrochene Verbindung —, muss der Kassenbetrieb deswegen nicht ruhen. Die RKSV sieht für diesen Fall ein geregeltes Ausfallsverfahren vor, das den Weiterverkauf ohne Signatur erlaubt und die spätere Nachbearbeitung vorschreibt. Handelt es sich dagegen um einen dauerhaften Defekt der Kasse oder steht ohnehin ein Systemwechsel an, greifen nicht diese Ausfallsregeln, sondern die Schritte eines Kassenwechsels.
Belege während des Ausfalls
Solange die Signatureinheit nicht erreichbar ist, werden Belege weiterhin ausgestellt, jedoch ohne gültige Signatur und mit einem entsprechenden Hinweis auf den Ausfall der Sicherheitseinrichtung gekennzeichnet. Der Ausfall selbst ist zu dokumentieren — mit Beginn, Dauer und, sofern bekannt, der Ursache. Dauert der Ausfall länger als 48 Stunden, ist er — ebenso wie die Wiederinbetriebnahme — ohne unnötigen Aufschub, längstens jedoch binnen einer Woche, über FinanzOnline zu melden.
Nachsignierung
Sobald die Signaturerstellungseinheit wieder verfügbar ist, müssen alle während des Ausfalls ausgestellten Belege nachträglich signiert und korrekt in die laufende Kette des Datenerfassungsprotokolls eingefügt werden. Erst durch diese Nachsignierung ist die Aufzeichnung wieder lückenlos und vollständig manipulationssicher.
Wie Kasseneck das löst
Da die Signaturerstellungseinheit bei Kasseneck zentral betrieben wird, überwacht die Plattform ihre Verfügbarkeit fortlaufend. Kommt es dennoch zu einem Ausfall, kennzeichnet Kasseneck betroffene Belege automatisch korrekt, führt Buch über Beginn und Ende der Störung und signiert alle betroffenen Belege nach, sobald die Verbindung wiederhergestellt ist — ohne dass Sie manuell eingreifen müssen.
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